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Ab 250.000 € statt 400.000–800.000 €
Möglich durch die Umwandlungsregel: Wird eine ursprünglich gewerblich genutzte Immobilie offiziell in Wohnraum umgewandelt, gilt landesweit die Schwelle von 250.000 €. Die Umwandlung muss vor der Antragstellung vollständig abgeschlossen sein.

